Mit seiner Bestellung erkennt der Auftraggeber die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte – an. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben widersprochen. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von Illustrationen und Internetpräsenzen(nachfolgend: "das Werk") zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.
Alle Angebote sind freibleibend. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Mehrkosten oder -aufwand durch Erweiterung oder Verschiebung des ursprünglichen Auftrages oder bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing erhöhen das Honorar entsprechend. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Materialkosten, technische Kosten, Reisekosten und Spesen) sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen und nicht im Honorar enthalten. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, kann er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertiggestellt, ohne dass dies der Illustrator zu vertreten hat, so steht ihm ohne Schadensnachweis das volle vereinbarte Honorar zu. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Forderungen gegen den Illustrator an Dritte abzutreten. Gegen die Ansprüche des Illustrators kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte am Original des Werkes verbleiben beim Illustrator. Der Illustrator ist der alleinige Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Werk. Dem Auftraggeber werden urheberrechtliche Nutzungsrechte ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Illustrators dürfen diese Nutzungsrechte weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an dem überreichten Werk, es sei denn, der Illustrator verkauft ihm das Werk gegen ein zusätzliches Verkaufshonorar. Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlicher Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger, Speicherung auf anderen Medien etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Illustrators. Alle nach diesem Vertrag an den Auftraggeber zu übertragenden Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Illustrator. Jegliche vorherige Nutzung oder Weitergabe ist unzulässig. Für den Fall der vorherigen unzulässigen Übertragung an Dritte tritt der Auftraggeber bereits hiermit sämtliche Ansprüche gegen den Dritten an den Illustrator ab, der die Abtretung annimmt. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.
Von jeder Veröffentlichung wird der Auftraggeber dem Illustrator mindestens drei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuschicken. Der Illustrator ist berechtigt das Werk, Dias oder Abzüge von diesem zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. auch zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Diese Rechte stehen dem Illustrator nicht zu, sofern ihm dieses vom Auftraggeber vor Vertragsabschluß schriftlich, unter Nachweis eines berechtigten Interesses für einen bestimmten, zeitlich genau festgelegten Zeitraum untersagt wird. Der Illustrator hat Anspruch darauf, bei der redaktionellen Verwendung seines Werkes als Urheber benannt zu werden.
Die Gefahr für den zufälligen Untergang und die Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, sobald das Werk an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Illustrator selbst den Transport ausführt. Der Transport wird von dem Illustrator nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert. Beförderungsweg und Beförderungsmittel erfolgen, ohne ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers, nach Ermessen des Illustrators unter Ausschluss jeglicher Haftung für die billigste und schnellste Versendungsart.
Der Illustrator ist verpflichtet, das ihm in Auftrag gegebene Werk seinem Stil entsprechend, unter Berücksichtigung der ihm durch Aufgabenstellung und Layout des Auftraggebers vorgegebenen Details, herzustellen. Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Werks schriftlich erfolgen. Nach Ablauf von drei Werktagen gilt das Werk als vertragsgemäß abgenommen und die Mängelhaftung bei offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung beträgt 1 Jahr ab Lieferung, es sei denn es handelt sich um einen Vertrag mit Privat-Endabnehmern. Bei nachweislich fehlerhafter Leistung oder Lieferung leistet der Illustrator nach seiner Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung, wobei ihm durch den Auftraggeber die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Andernfalls wird der Illustrator von jeder Gewährleistungspflicht frei. Nur wenn die Nachbesserung oder Neuherstellung durch sein Verschulden nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist (grundsätzlich erst nach dem zweiten Versuch), hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Im letzteren Fall ist die Haftung wie unten beschrieben begrenzt. In jedem Fall erlischt die Mängelhaftung, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an dem Werk vorgenommen hat.
Der Auftraggeber hat auf seine Gefahr und Kosten die ihm überreichten Originale des Werkes unverzüglich nach ihrer Verwendung an den Illustrator zurückzusenden. Andernfalls ist der Illustrator berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für jedes Original das einfache vereinbarte Arbeitshonorar, mindestens aber 1.000,-- Euro. Weiterer Schadensersatz bleibt vorbehalten.
Schadenersatzansprüche gegen den Illustrator sind nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln möglich, allerdings der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Für Fremdkosten haftet der Illustrator nicht.